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BVerwG - Entscheidung vom 24.05.1995

1 B 60.95

Normen:
AufenthG/EWG § 12 Abs. 1
AuslG 1965 § 10 Abs. 1 Nr. 2
MRK Art. 8
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1, § 137 Abs. 2, § 86
VwVfG Baden-Württemberg § 51 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
NJW 1996, 474
NVwZ 1995, 1097

Die allein auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gestützte Beschwerde muß erfolglos bleiben. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache [...]
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