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BGH - Entscheidung vom 09.02.1995

I ZB 21/92

Normen:
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2

Fundstellen:
BB 1995, 1818
BGHR MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 Unterscheidungskraft 2
BGHR MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2 Freihaltebedürfnis 2
BGHR MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2 Markenrechtsrichtlinie 1
DB 1995, 1601
GRUR 1997, 366
MDR 1996, 167
NJW 1995, 1752
NJW-RR 1995, 1126
VRS 89, 112

I. Die Antragsgegnerin ist Inhaberin der Marke 1 071 458 das für die Waren 'Personenkraftwagen und deren konstruktionsgebundene Teile (soweit in Klasse 12 enthalten)' als durchgesetztes Zeichen mit Priorität vom 2. [...]
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