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BGH - Entscheidung vom 25.04.1995

VI ZR 272/94

Normen:
BGB § 823
ZPO § 556

Fundstellen:
AfP 1995, 597
BB 1995, 2136
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Persönlichkeitsrecht 23
BGHR ZPO § 556 Revisionszulassung, beschränkte 3
CR 1995, 727
DB 1995, 1607
DRsp I(145)440a-b
JZ 1995, 1115
MDR 1995, 1125
NJW 1995, 1955
VersR 1995, 841

Die Parteien sind Grundstücksnachbarn. Die Kläger nehmen die Beklagte auf Unterlassung von Bildaufzeichnungen mittels einer Videokamera in Anspruch. Die Parteien wohnen auf einander gegenüberliegenden, durch einen etwa [...]
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