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BGH - Entscheidung vom 09.02.1995

III ZR 174/93

Normen:
BGB §§ 398, 286 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 185 Einziehungsermächtigung 2
BGHR BGB § 252 Satz 1 Verzugsschaden 5
BGHR BGB § 286 Abs. 1 Schadensberechnung 3
BGHR BGB § 288 Abs. 2 Sicherungsabtretung 1
BGHR BGB § 398 Verzugsschaden 1
BGHZ 128, 371
DRsp I(125)427a-b
DRsp I(128)210c (Ls)
KTS 1995, 455
MDR 1995, 457
NJW 1995, 1282
NJW-RR 1995, 878
VersR 1995, 473
WM 1995, 608
ZIP 1995, 469

Die Klägerin verlangt von den Beklagten Zahlung einer 'Aufwandssumme' von 290.000 DM zuzüglich Umsatzsteuer (330.600 DM), die im Zusammenhang mit der im Januar 1988 getätigten Veräußerung eines Grundstücks in L. steht, [...]
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