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BGH - Entscheidung vom 29.06.1995

I ZR 137/93

Normen:
RabattG § 1 Abs. 1
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

Fundstellen:
BGHR RabattG § 1 Abs. 1 Rabattgewährung 1
BGHR ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 Unterlassungsantrag 6
DB 1995, 2416
GRUR 1995, 832
MDR 1996, 709
NJW 1995, 3187
NJWE-WettbR 1996, 3
WM 1995, 1892
wrp 1995, 1026

Die Klägerin ist die Z. zu. B. u. W. in B. H.. Die Beklagte vermittelt für Einzelhandelsgeschäfte den Abschluß von Verkäufen, und zwar in folgender Weise: Gegen Zahlung eines jährlichen Betrags von 10,-- DM erhalten [...]
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