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BGH - Entscheidung vom 23.03.1995

1 StR 39/95

Normen:
StPO § 302

Das Rechtsmittel ist unzulässig, weil der Angeklagte und seine Verteidiger nach Verkündung des Urteils wirksam Rechtsmittelverzicht erklärt haben. Der nun vom Angeklagten erhobene Einwand, er sei bei Abgabe seiner [...]
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