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BGH - Entscheidung vom 28.09.1995

IX ZR 13/95

Normen:
BGB § 839 Abs. 3
BNotO § 19 Abs. 1 Satz 3

Fundstellen:
GI 1996, 219

Die Revision wirft keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und hat im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (§ 554 b ZPO ). Der Beklagte hätte das Testament oder einen Kaufvertrag nur beurkunden können, wenn [...]
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