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BGH - Entscheidung vom 18.05.1995

IX ZR 129/94

Normen:
BGB § 767 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
BB 1995, 1438
BGHR BGB § 767 Abs. 1 Satz 1 Beweislast 2
BGHR KO § 145 Abs. 2 Wirkung 1
DB 1995, 2209
DRsp I(138)735b
KTS 1995, 677
MDR 1995, 1108
NJW 1995, 2161
WM 1995, 1229
ZIP 1995, 1076

Die beklagten Eheleute waren geschäftsführende Gesellschafter der I. A. S. GmbH (nachfolgend: I.), die Versicherungen der Klägerin vermittelte und mit ihr in ständiger Geschäftsbeziehung zusammenarbeitete. Die I. war [...]
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