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BGH - Entscheidung vom 29.06.1995

I ZB 22/93

Normen:
Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (EWG-Markenrechtsrichtlinie) Art. 4 Nr. 1 lit. b
MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2

Fundstellen:
BGHR EG-Vertrag Art. 177 Abs. 3 EWG Markenrechtsrichtlinie 1
BGHR MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2 Verwechslungsgefahr 1
DB 1995, 2366
GRUR 1996, 198
MDR 1995, 1136
NJW 1996, 744
wrp 1997, 443

I. Die niederländische Inhaberin der IR-Marke 540 894 begehrt deren Schutz auch für die Bundesrepublik Deutschland. Das Zeichen (Zeichen: SABEL) wird in Anspruch genommen für Waren der folgenden Klassen: 14 Articles de [...]
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