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BGH - Entscheidung vom 21.11.1995

VI ZR 31/95

Normen:
BGB § 823

Fundstellen:
BB 1996, 79
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 59
BauR 1996, 131
DB 1996, 829
DRsp I(138)765Nr. 3b
DRsp I(145)434c
MDR 1996, 150
NJW 1996, 387
VersR 1996, 117
WuM 1996, 150
ZfBR 1996, 85

Die Klägerin verlangt als Schadensversicherer der U. Antennenservice GmbH aus übergegangenem Recht gemäß § 67 VVG von den Beklagten Schadensersatz wegen der Beschädigung eines Antennenkabels. Das Kabel der U. GmbH war [...]
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