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BGH - Entscheidung vom 14.07.1995

V ZR 45/94

Normen:
BGB §§ 100, 986 Abs. 1, §§ 988, 818 Abs. 1

Fundstellen:
BB 1995, 2340
BGHR BGB § 100, Gebrauchsvorteile 2
BGHR BGB § 818 Abs. 1 Nutzungen 4
BGHR BGB § 986 Abs. 1 Zurückbehaltungsrecht 1
DB 1995, 2364
DNotZ 1996, 972
DRsp I(150)356c-d
JZ 1996, 151
JuS 1996, 169
MDR 1995, 1007
NJ 1996, 88
NJW 1995, 2627
RAnB 1996, 31 (Ls)
RAnB 1996, 31
WM 1995, 1846
ZIP 1995, 1356
ZMR 1995, 519

Die Klägerin schloß mit den Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängern eine auf den 1. Juli 1990 datierte privatschriftliche Vereinbarung. Danach räumten die Beklagten der Klägerin ein bis zum 30. Juli 1990 befristetes [...]
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