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BGH - Entscheidung vom 04.10.1995

VIII ZR 57/94

Normen:
BGB § 242
DMBilG § 32

Fundstellen:
BGHR BGB § 242 Geschäftsgrundlage 58
BGHR DMBilG § 32 Abs. 2 Leistungsbestimmung 2
BGHR DMBilG § 32 Abs. 2 Äquivalenzstörung 4
DB 1995, 2519
MDR 1996, 322
RAnB 1996, 31 (Ls)
WM 1995, 2140
ZIP 1995, 1930

I. Der Kläger macht als Verwalter im Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen des A. i. L. (nachfolgend: AHB) aus den von diesem mit dem Rechtsvorgänger der Beklagten, dem Kombinat VEB N., geschlossenen [...]
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