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BGH - Entscheidung vom 27.06.1995

XI ZR 213/94

Normen:
BGB § 366

Fundstellen:
BB 1995, 1979
BGHR AGBG § 3 Grundschuldsicherungsabrede 13
BGHR BGB § 1191 Abs. 1 Tilgungsbestimmung 2
BGHR BGB § 1191 Sicherungsabrede 20
BGHR BGB § 366 Abs. 1 Grundschuld 2
DB 1995, 2415
DNotZ 1996, 1026
DRsp I(128)215a
KTS 1996, 115
MDR 1996, 59
NJW-RR 1995, 1257
WM 1995, 1663
ZIP 1995, 1404

Die Klägerin fordert von der Beklagten die Rückzahlung eines restlichen Darlehensbetrages in Höhe von 170.709,91 DM. Die Klägerin gewährte der Beklagten im Jahre 1978 ein Darlehen in Höhe von 200.000 DM und im Jahre [...]
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