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BGH - Entscheidung vom 13.06.1995

V ZR 276/94

Normen:
ZPO § 554b Abs. 3, § 99 Abs. 1

Fundstellen:
BB 1995, 1873
BGHR ZPO § 554b Abs. 3 Kostenentscheidung 3
BGHR ZPO § 99 Abs. 1 Kostenkorrektur 1
MDR 1996, 94
NJW-RR 1995, 1211

Der Feststellungsausspruch zur Schadensersatzverpflichtung des Klägers beschränkt sich auf den über den Leistungsantrag (Auskehrung von 720.616 DM) hinausgehenden Schaden. Dies folgt durch Auslegung aus den Gründen des [...]
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