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BGH - Entscheidung vom 12.07.1995

I ZR 85/93

Normen:
UWG § 1
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 256

Fundstellen:
BGHR MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2 Verwechslungsgefahr 2
BGHR UWG § 1 Klagebefugnis 1
BGHR ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 Negative Feststellungsklage 1
BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Feststellungsinteresse 38
DB 1995, 2313
GRUR 1995, 697
MDR 1996, 276
NJW 1996, 122
NJW-RR 1995, 1379
NJWE-WettbR 1996, 3
wrp 1995, 815

Die Klägerin, eine hundertprozentige Tochter der H. AG, betreibt unter dem Namen 'Funny Paper GmbH' Schreibwarenabteilungen in H. -Kaufhäusern sowie Einzelhandelsgeschäfte für Papier-, Büro- und Schreibwaren. Der [...]
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