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BGH - Entscheidung vom 08.06.1995

1 StR 289/95

Normen:
StPO § 261

Zu 1.: Den Angeklagten trifft kein Verschulden daran, daß er aus der Untersuchungshaft heraus nicht rechtzeitig bis zum 20. März 1995, sondern erst am 22. und 23. März 1995 die Revisionsrügen zu Protokoll des [...]
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