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BGH - Entscheidung vom 14.07.1995

2 ARs 196/95

Normen:
StPO § 462a

Die Abgabe durch das Amtsgericht Köln ist gemäß § 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO für das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt bindend. Das Fehlen besonderer Gründe, welche die Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig [...]
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