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BGH - Entscheidung vom 04.05.1995

4 StR 11/95

Normen:
StPO § 142, § 345

Die Revision ist nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 345 Abs. 2 StPO begründet und daher unzulässig, weil die Revisionsbegründungsschrift nicht vom Pflichtverteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt B., oder dessen [...]
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