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BGH - Entscheidung vom 19.05.1995

2 StR 203/95

Normen:
StPO § 400

Die Revisionen sind unzulässig, da den Revisionsbegründungen nicht zu entnehmen ist, welches Ziel die Nebenkläger mit der Anfechtung des bezeichneten Urteils verfolgen (§ 400 Abs. 1 StPO ; vgl. BGH StPO § 400 Abs. 1 [...]
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