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BGH - Entscheidung vom 17.05.1995

IV ZR 279/94

Normen:
AKB § 12 Abs. 1
VVG § 49

Fundstellen:
BB 1995, 2133
BGHR AVB Kraftfahrtversicherung (AKB) § 12 Beweiserleichterung 2
BGHR VVG § 49 Beweiserleichterung 2
BGHZ 130, 1
DAR 1995, 366
DRsp II(229)264c-d
MDR 1995, 1120
NJW 1995, 2169
NZV 1995, 394
VRS 90, 98
r+s 1995, 288

Der Kläger verlangt für die von ihm behauptete Entwendung des bei der Beklagten kaskoversicherten Pkw Mercedes 300 CE 24 eine Entschädigung. Der Kläger hatte das Fahrzeug geleast. Er hat behauptet, ihm sei es am 20. [...]
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