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BGH - Entscheidung vom 25.01.1995

XII ARZ 1/95

Normen:
BGB § 1696
FGG § 36 Abs. 1, § 43 Abs. 1
ZPO § 36 Nr. 6, § 621

Fundstellen:
BGHR BGB § 1696 Zuständigkeit, örtliche 1
BGHR FGG § 36 Abs. 1 Zuständigkeit, örtliche 2
BGHR FGG § 43 Abs. 1 Zuständigkeit, örtliche 1
BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Unzuständigerklärung, rechtskräftige 7
DRsp IV(418)270d
EzFamR ZPO § 36 Nr. 11
EzFamR aktuell 1995, 135
FPR Service 05-1995 V
FamRZ 1995, 415
NJW-RR 1995, 514

Die gesetzlichen Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung liegen nicht vor. Zwar handelt es sich bei dem Abänderungsverfahren nach §§ 1696 i.V.m. 1671 Abs. 5 BGB um eine Familiensache gemäß § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO [...]
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