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BGH - Entscheidung vom 09.02.1995

VII ZR 143/93

Normen:
BGB §§ 133, 157
ZPO § 286

Fundstellen:
BGHR BGB § 133 Leistungsbeschreibung 1
BGHR BGB § 157 Leistungsbeschreibung 1
BGHR VOB/B § 4 Nr. 3 Hinweispflicht 4
BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Sachverständigenbeweis 24
BauR 1995, 538
DRsp I(138)737Nr. I.1.a. (Ls)
MDR 1995, 1011
NJW-RR 1995, 914
WM 1995, 1321
ZfBR 1995, 191
ZfBR 1996, 258

Die Klägerin hatte als Generalunternehmerin ein Ärztehaus in B. schlüsselfertig zu errichten. Für dieses Objekt hatte die Beklagte im Auftrag der Klägerin Innentüranlagen (Blatt und Zarge) einzubauen, die im [...]
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