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BGH - Entscheidung vom 19.09.1995

VI ZR 377/94

Normen:
BGB §§ 281, 667, 826

Fundstellen:
BGHR BGB § 281 Verwaltungstreuhand 1
BGHR BGB § 667 Verwaltungstreuhand 1
BGHR BGB § 826 Drittbeteiligung 3
BGHR EGBGB Art. 232 § 1 Verwaltungstreuhand 1
BGHR VermG § 1 Abs. 3 Vorrang 6
DB 1996, 727
DRsp I(138)748c
MDR 1996, 106
NJ 1996, 141
VIZ 1996, 29
VersR 1995, 1451
WM 1995, 2065
ZIP 1995, 1860

Die Klägerin begehrt vom Beklagten zu 2) im Wege des Schadensersatzes aus unerlaubter Handlung die Übertragung des Eigentums an einem in der ehemaligen DDR gelegenen Grundstück. Die Klägerin ist die Tochter und [...]
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