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BGH - Entscheidung vom 29.11.1995

VIII ZR 293/94

Normen:
HGB § 87a, § 87c

Fundstellen:
AP Nr. 19 zu § 87 c HGB
BB 1996, 176
BGHR HGB § 87a, Schuldanerkenntnis 1
BGHR HGB § 87c, Schuldanerkenntnis 1
DRsp II(210)386
MDR 1996, 372
NJW 1996, 588
NWB 1996, F. 1, 37
VersR 1996, 230
WM 1996, 309
ZIP 1996, 129

Der Kläger war für die Beklagte mehr als 20 Jahre bis zum 31. Dezember 1991 als Handelsvertreter im Bezirk Bayern tätig. Die ihm von der Beklagten in dieser Zeit erteilten Provisionsabrechnungen, die u. a. nicht näher [...]
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