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BGH - Entscheidung vom 03.01.1995

4 StR 706/94

Normen:
StGB § 306, 308

Durch die Inbrandsetzung ihrer Wohnung haben sich die Angeklagten nur der schweren Brandstiftung gemäß § 306 Nr. 2 StGB in Tateinheit mit Versicherungsbetrug schuldig gemacht. Für die Anwendung von § 308 StGB war, da [...]
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