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BAG - Entscheidung vom 05.09.1995

3 AZR 58/95

Normen:
Manteltarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer des Bewachungsgewerbes in Rheinland-Pfalz und im Saarland vom 2. Oktober 1989 § 2
TVG § 1 Tarifverträge: Bewachungsgewerbe
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 322 Abs. 1

Fundstellen:
AP Nr. 5 zu § 1 TVG
BB 1996, 116
DB 1996, 1344
EzA § 253 ZPO Nr. 18
NZA 1996, 266

Der Kläger fordert von seinem Arbeitgeber Überstundenzuschläge, restliches Urlaubsentgelt und Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle für die Zeit von Juni bis Oktober 1992. Er begründet seine Ansprüche mit tariflichen [...]
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