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BAG - Entscheidung vom 16.02.1995

8 AZR 639/93

Normen:
DDR: KSchG § 1
DDR: PersVG § 79, § 116b
Mantelgesetz (Gesetz über die Inkraftsetzung von Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland in der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. Juni 1990, sog. Mantelgesetz, GBl.-DDR I S. 357) § 30
Verordnung zu Übergangsregelungen bis zur erstmaligen Wahl der Betriebsräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz vom 11. Juli 1990 (GBl.-DDR I S. 715)

Fundstellen:
AP Nr. 2 zu § 30 MantelG DDR
BAGE 79, 203
BB 1995, 1196
DB 1995, 2323
NZA 1995, 1067
NZA 1995, 1068
RAnB 1995, 383 (Ls)
SAE 1996, 415
AuA 1995, 389

Die Parteien streiten darüber, ob bei einer Kündigung im öffentlichen Dienst vor der ersten Personalratswahl in der ehemaligen DDR die gewählte Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) zu beteiligen war. Die 1951 geborene [...]
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