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BAG - Entscheidung vom 07.11.1995

3 AZR 676/94

Normen:
GG Art. 9 Abs. 3, Art. 12, 14 Abs. 1, Art. 20
MTV (Manteltarifvertrag für die Volksbanken und Raiffeisenbanken i. d. F. vom 4. April 1992) § 3 Nr. 2
TVG § 1 (Auslegung
TVG § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 2, § 9
Tarifverträge: Banken)
ZPO § 256 Abs. 1

Fundstellen:
BB 1996, 1564
DB 1996, 2634
JuS 1997, 184
NZA 1996, 1214

Die Parteien streiten darüber, ob die Arbeitgeber nach § 3 Nr. 2 des Manteltarifvertrages für die Volksbanken und Raiffeisenbanken verpflichtet sind, ihre Geschäftsstellen am 31. Dezember auch dann geschlossen zu [...]
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