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BAG - Entscheidung vom 16.03.1995

8 AZR 260/94

Normen:
BGB § 611 (Gefährdungshaftung des Arbeitgebers), § 670
BRAGO § 3, § 83, § 84 (vom 26.7.1957 - BGBl. I S. 907 - in der Fassung des Gesetzes vom 17.12.1990 - BGBl. I S. 2847)

Fundstellen:
AP Nr. 12 zu § 611 BGB
BAGE 79, 294
BB 1995, 1360
BB 1995, 1488
DAR 1996, 110
DB 1995, 1770
EzA § 620 BGB Nr. 24
MDR 1996, 504
NJW 1995, 2372
NZA 1995, 836
NZV 1995, 397
VersR 1996, 219

Die Parteien streiten über die Erstattung von Verteidigerkosten des Klägers. Der Kläger war seit Ende April 1991 bei der Beklagten als Kraftfahrer beschäftigt. Er wurde auf einem Lkw eingesetzt. Am 25. Juli 1991 kam es [...]
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