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BAG - Entscheidung vom 14.06.1995

4 AZR 250/94

Normen:
AVR Caritasverband § 12
Anlage 2 d VergGr. 6 b Fallgr. 3, VergGr. 5 c Fallgr. 4, VergGr. 5 b Fallgr. 18, VergGr. 4 b Fallgr. 22
Anm. II i. d. F. vom 13. Juni 1991, rückwirkend in Kraft ab 1. Januar 1991
Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Anlage 2 VergGr. 5 c Fallgr. 20 a, VergGr. 5 b Fallgr. 68, VergGr. 4 b Fallgr. 49, Anm. 105 i. d. F. vom 1. Juli 1990

Fundstellen:
AP Nr. 7 zu § 12 AVR
BB 1995, 2224
DB 1995, 2613
NZA-RR 1996, 70

Die Parteien streiten über die Eingruppierung des Klägers, insbesondere darüber, ob der Kläger im Wege des Zeit-/Bewährungsaufstiegs aus der Vergütungsgruppe 5 b Anspruch auf Vergütung aus der Vergütungsgruppe 4 b der [...]
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