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BAG - Entscheidung vom 19.01.1995

6 AZR 560/94

Normen:
Anweisung Nr. 12/84 über die Planung, Vorbereitung und Durchführung des Berufseinsatzes der Absolventen des Lehrer- und Erzieherstudiums vom 16. April 1984 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Volksbildung S. 70) § 1 Abs. 2
BGB § 362
Mitteilungen des Ministeriums für Volksbildung S. 77 Abschnitt I
Richtlinie zur Auswahl, zur Delegierung, zum Einsatz und zur Tätigkeit der hauptamtlich tätigen Freundschaftspionierleiter vom 5. April 1976 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Volksbildung S. 23)
Richtlinie zur Tätigkeit der hauptamtlichen Freundschaftspionierleiter (Arbeitsrichtlinie) und Regelungen für die Leitungen der FDJ zur Auswahl, zur Delegierung und zum Einsatz der Freundschaftspionierleiter vom 17. April 1984
Tarifvertrag zur sozialen Absicherung vom 6. Juli 1992 § 2
Verfügungen und Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - BAT-O-O (vom 10. Dezember 1990) § 19, Übergangsvorschriften für Zeiten vor dem 1. Januar 1991 (Übergangsvorschrift § 19 BAT-OBAT-O) Nr. 1, 2 u. 4
Verordnung über die Pflichten und Rechte der Lehrkräfte und Erzieher der Volksbildung und Berufsbildung - Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte - vom 29. November 1979 (GBl. I S. 444) § 1
Verordnung über die Sicherung einer festen Ordnung an den allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen - Schulordnung - vom 29. November 1979 (GBl. I S. 433) § 6 Abs. 2
ZPO § 561

Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 19 BAT-O
BAGE 79, 143
BB 1995, 2224
DB 1995, 2324
NZA 1995, 1209
AuA 1995, 108

Die Klägerin verlangt von der Beklagten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Zahlung einer Abfindung. Die Klägerin war nach Abschluß einer Ausbildung zur Freundschaftspionierleiterin mit der Lehrbefähigung in [...]
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