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BAG - Entscheidung vom 18.05.1995

8 AZR 963/93

Normen:
DDR: AGB §§ 62, 64, 66
KommVerfGKommVerfG (1990) § 30
Sächsisches KommBeamtVorschaltG § 3 Abs. 6 Satz 1

Fundstellen:
NZA 1996, 595
AuA 1996, 40
AuA 1996, 176

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für die Zeit ab 6. Juli 1991 Dienstbezüge als Bürgermeister zu zahlen. Der 1946 geborene Kläger war Bürgermeister der Beklagten. Er war gemäß [...]
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