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VG Ansbach - Entscheidung vom 23.11.1994

AN 12 K 94.00914

Normen:
BayLbV § 13 Abs. 2
BRRG § 7
EG-Vertrag Art. 119 Art. 177
GG Art. 3 Abs. 2 Art. 33 Abs. 2
Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (ABl. L 45, S. 19) Art. 1
Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf dieArbeitsbedingungen (ABl. L 39, S. 40) Art. 3 Abs. 1

Fundstellen:
EuroAS 1995, 36
NJW 1995, 1512
PersR 1995, 229
ZBR 1995, 116

Siehe hierzu die nachgehende Entscheidung des EuGH vom 02.10.1997 - Rs C-1/95 - NZA 1997, 1277 -. EuroAS 1995, 36 NJW 1995, 1512 PersR 1995, 229 ZBR 1995, 116 [...]
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