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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 20.10.1994

1 Ss 214/94

Normen:
OWiG § 73 Abs. 2, § 74 Abs. 2

Fundstellen:
ZfS 1995, 115

Nach pflichtgemäßem Ermessen ordnet das Gericht gem. § 73 Abs. 2 OWiG das persönliche Erscheinen des Betroffenen nur dann an, wenn durch dessen Anwesenheit in der Hauptverhandlung ein Beitrag zur Sachaufklärung zu [...]
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