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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 06.07.1994

9 W 12/94

Normen:
ZPO § 494a

Fundstellen:
BauR 1995, 135
DRsp IV(415)227Nr. 13a

Es kann nicht Sinn des Gesetzes sein, die Möglichkeit zu öffnen, das selbständige Beweisverfahren ohne beteiligte zugelassene Anwälte durchzuführen, den Kostenantrag nach Beendigung des Verfahrens aber an strengere [...]
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