[a-b] Bei der Prüfung der Erforderlichkeit [im Sinne von § 249 Satz 2 BGB] ist auch der letztlich auf § 242 BGB zurückgehende Rechtsgedanke des § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB anzuwenden. Wenn der Geschädigte die Höhe der [...]
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