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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 31.03.1994

7 U 296/93

Normen:
BGB § 249 § 254 Abs. 2

Fundstellen:
DAR 1994, 326
DRsp I(123)400b (Ls)
ES Kfz-Schaden D-1/66
NJW-RR 1994, 921
NZV 1994, 313
ZfS 1994, 206

[a-b] Bei der Prüfung der Erforderlichkeit [im Sinne von § 249 Satz 2 BGB] ist auch der letztlich auf § 242 BGB zurückgehende Rechtsgedanke des § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB anzuwenden. Wenn der Geschädigte die Höhe der [...]
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