Die nach §§ 104 Abs. 3 Satz 1, 577 Abs. 2 Satz 1 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist nur zum Teil begründet. Dem Antragsteller sind von der Antragsgegnerin Kosten in Höhe einer halben Prozeßgebühr aus dem Wert der [...]
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