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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 20.06.1994

13 W 3921/93

Normen:
ZPO § 101 § 98

Fundstellen:
AGS 1996, 105
MDR 1995, 533

I. Die sofortige Beschwerde der Nebenintervenientin zu 1) ist zulässig. Die sofortige Beschwerde der Nebenintervenientin zu 2) ist hingegen mangels Beschwer unzulässig. Im Beschluß des Landgerichts vom 21. Oktober 1993 [...]
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