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OLG München - Entscheidung vom 02.05.1994

2 UF 1322/93

Normen:
BGB § 1414 § 139 S. 2
BGB § 1587o

Fundstellen:
FamRZ 1995, 95

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs.1 ZPO abgesehen. Ergänzend ist festzuhalten, daß die Klägerin bis eine Woche vor Eheschließung ständig berufstätig gewesen war, daß sie sich nach der [...]
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