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OLG München - Entscheidung vom 23.06.1994

29 U 4219/931

Die Klägerin hat die Beklagte zu 1) wegen der Führung des Firmenbestandteils .... auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht in Anspruch genommen. Sie hat beantragt, zu erkennen: I. Die [...]
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