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OLG München - Entscheidung vom 17.05.1994

5 U 5630/93

Normen:
BGB §§ 249 254 Abs. 2

Fundstellen:
DRsp I(123)400d
NZV 1994, 359
OLGReport-München 1994, 219
SP 1994, 348
VRS 87, 321
VersR 1994, 1318

Gemäß § 543 Abs. 1 ZPO sieht der Senat von der Darstellung des Tatbestands ab. Die Berufung ist zulässig und zum Teil begründet. Dem Kläger steht als Ersatz für seine Mietwagenaufwendungen nur ein Betrag von 2.982 DM [...]
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