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OLG Köln - Entscheidung vom 06.06.1994

19 W 55/93

Normen:
ZPO § 138 § 727

Fundstellen:
OLGReport-Köln 1994, 293

I. In dem Ausgangsrechtsstreit sind die von dem Beklagten an den Kläger zu erstattenden Kosten durch Kostenfestsetzungsbeschluss vom 1. April 1988 auf 4.168,85 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 3o. 12. 1987 festgesetzt [...]
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