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OLG Köln - Entscheidung vom 08.06.1994

27 U 42/94

Normen:
KVO §§ 17, 18, 29, 34
VVG § 67 Abs. 1

Fundstellen:
DRsp II(216)126-3
OLGReport-Köln 1994, 188
VersR 1996, 261

Die zulässige Berufung hat in der Sache zum Teil Erfolg. Die Klägerin kann von der Beklagten gemäß §§ 29 KVO , 67 Abs. 1 VVG Schadensersatz in Höhe von 5.747,25 DM verlangen. Rechtsgrundlage des Schadensersatzbegehrens [...]
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