Die zulässige Berufung hat in der Sache zum Teil Erfolg. Die Klägerin kann von der Beklagten gemäß §§ 29 KVO , 67 Abs. 1 VVG Schadensersatz in Höhe von 5.747,25 DM verlangen. Rechtsgrundlage des Schadensersatzbegehrens [...]
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