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OLG Köln - Entscheidung vom 14.10.1994

2 W 145/94

Normen:
GVGA § 187 Nr. 3
ZPO § 219 § 902 § 906 § 909

Fundstellen:
JurBüro 1995, 218
OLGReport-Köln 1995, 122

Die gemäß § 568 II ZPO zulässige weiter Beschwerde der Schuldnerin hat Erfolg, allerdings kann der Haftbefehl vollzogen werden, falls sie sich entgegen ihrer Erklärung weigert, die eidesstattliche Erklärung vor dem [...]
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