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OLG Köln - Entscheidung vom 22.04.1994

19 U 253/93

Normen:
BGB § 249 § 276 § 638

Fundstellen:
BB 1995, Beil. 16 z. H. 40
CR 1994, 532
DRsp I(130)385b (Ls)
NJW-RR 1994, 1262
OLGReport-Köln 1994, 142

Die Klägerin betreibt ein Optik-Fachgeschäft. Sie handelt u.a. mit Brillen und Brillenfassungen und stellt auch Brillen her. Die Anfertigung von sowie der Handel mit Kontaktlinsen gehört zum Geschäft der W GmbH, deren [...]
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