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OLG Köln - Entscheidung vom 25.03.1994

19 U 168/93

Normen:
BGB § 812 Abs. 1 § 823 Abs. 2
StGB § 263
PflVG § 3 Nr. 1, 2
ZPO § 286

Fundstellen:
OLGReport-Köln 1994, 173
SP 1994, 363
VRS 87, 246
ZfS 1994, 292
r+s 1994, 242

Die zulässige Berufung hat in der Sache Erfolg. Der Beklagten steht gegen den Kläger ein Gegenanspruch aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 erste Alternative BGB und aus [...]
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