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OLG Koblenz - Entscheidung vom 26.04.1994

1 Ws 281/94

Normen:
StPO § 140 Abs. 2

Fundstellen:
MDR 1994, 1137

Die Beschwerde ist nach § 304 StPO statthaft. Die Bestimmung des § 305 StPO steht der Statthaftigkeit nicht entgegegen, weil die Entscheidung des Vorsitzenden der Strafkammer außerhalb der Hauptverhandlung ergangen [...]
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