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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 29.04.1994

1 U 260/93

Normen:
BGB § 249 § 251 Abs. 1

Fundstellen:
ES Kfz-Schaden B-2/16
NZV 1994, 393

Der Kl. rechnet zutreffend auf Totalschadenbasis ab, da die Kosten einer Reparatur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert nicht unerheblich übersteigen (wirtschaftlicher Totalschaden). Dem Kl. ist folglich als [...]
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