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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 08.12.1994

2 Ws 219/94

Normen:
StGB § 68, § 68b Abs. 1 Nr. 4, § 70

Fundstellen:
NStZ 1995, 291

I. Durch den angefochtenen Beschluß ordnete das Landgericht Strafvollstreckungskammer- Freiburg an, daß nach vollständiger Verbüßung (Strafende 20.11.1994) der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten aus [...]
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