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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 01.09.1994

12 U 159/94

Normen:
BGB §§ 826, 823 Abs. 2
StGB § 263

Fundstellen:
SP 1995, 148
r+s 1995, 170

Der Versicherer ist darlegungs- und beweispflichtig für die behauptete Einwilligung in das schädigende Ereignis. Der Beweis kann erbracht werden im Wege des Indizienbeweises oder im Wege des Anscheinsbeweises. Zur [...]
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